Kündigungen der Bausparverträge durch Ihre Bank "aus wichtigem Grund", die Bank möchte dem Guthaben Bonuszinsen hinzurechnen, es gibt Ärger mit den Abschlussgebühren oder die Bausparkasse behält den Bonuszins ein - wie Sie darauf reagieren können und sollten, klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Selbstverständlich gehört zu unseren Leistungen auch eine generelle Prüfung von Darlehensverträgen auf ihre Wirksamkeit.
Viele Bausparverträge sehen sogenannte Treueprämien bzw. Bonuszinsen vor, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Beispiele: Der Bausparvertrag muss mehr als sieben Jahre bestehen oder eine bestimmte Bewertungszahl muss erreicht sein, damit ausgeschüttet bzw. aus der Zuteilungsmasse zugeteilt werden.
Wir helfen Ihnen gern zum Beispiel in diesen und vielen anderen Fällen:
Nicht nur die Darlehenszinsen liegen bei diesen deutlich über den aktuellen Durchschnittszinsen sondern auch die Guthabenzinsen.
Entsprechend möchten sich manche Bausparkassen von diesen teuren Verpflichtungen trennen und kündigen die Verträge.
Bei einer Kündigung gilt: Nicht verunsichern lassen und die Forderungen genau prüfen - wir übernehmen das gern für Sie.
Wir beraten Sie gern, wenn sich die Voraussetzungen, unter denen der Bausparvertrag geschlossen wurde, ändern, z. B.